
Aufhebungsvertrag: Sperrzeit beim Arbeitlosengeld umgehen
Das Wichtigste in Kürze Ein Aufhebungsvertrag kann dazu führen, dass eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen bei der Agentur für Arbeit verhängt wird. Das heißt, dein Anspruch auf Arbeitslosengeld I ruht erst, und die Gesamtbezugsdauer verkürzt sich entsprechend.
