Aufhebungsvertrag: Sperrzeit beim Arbeitlosengeld umgehen

Viele Menschen befürchten bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags, dass eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit verhängt wird. 

➡️ Ich erkläre Dir, was eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld für Dich bedeutet und wie Du diese beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags umgehen kannst.

Sperrzeit bedeutet, dass Du das beantragte Arbeitslosengeld erst nach Ablauf von 12 Wochen erhältst, da Du in den ersten 12 Wochen für den Bezug von Arbeitslosengeld gesperrt bist. Du erhältst das Arbeitslosengeld aber nicht nur später, sondern auch insgesamt für eine verkürzte Bezugsdauer von 9 statt 12 Monaten. Grund für die Sperrzeit ist, dass die Agentur für Arbeit bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags grundsätzlich annimmt, dass Du Dein Arbeitsverhältnis freiwillig und damit unnötig aufgegeben hast. 

Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kannst Du jedoch durch eine clevere Gestaltung des Aufhebungsvertrags umgehen:

1️⃣ Der Aufhebungsvertrag muss den Hinweis enthalten, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Vermeidung einer ansonsten unvermeidlichen (betriebsbedingten) Kündigung erfolgt.

2️⃣ Das im Aufhebungsvertrag vereinbarte Beendigungsdatum darf die jeweilige gesetzliche Kündigungsfrist nicht unterschreiten. D.h. wenn Deine gesetzliche Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende beträgt, dürfte der im Aufhebungsvertrag vereinbarte Beendigungstermin nicht vor dem 28. Februar 2022 liegen.

3️⃣ Die im Aufhebungsvertrag vereinbarte Abfindung sollte ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr nicht wesentlich übersteigen. Bei einem Bruttomonatsgehalt von € 5.000,00 und einer Beschäftigungsdauer von 5 Jahren sollte die Abfindung bspw. nicht wesentlich höher liegen als € 12.500,00.

➡️ Wenn alle diese Punkte im Aufhebungsvertrag beachtet werden, kannst Du die Verhängung einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit in der Regel umgehen.

❗️ Um ganz auf Nummer sicher zu gehen, solltest Du Dich lieber kündigen lassen, um eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld zu umgehen. Das gilt auch, wenn Du bspw. eine höhere Abfindung verhandelt hast oder besonderen Kündigungsschutz genießt. Ein später im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens geschlossener gerichtlicher Vergleich – egal zu welchen Konditionen – wird von der Agentur für Arbeit in der Regel ohne Probleme akzeptiert und löst keine Sperrfrist beim Arbeitlosengeld aus. 

Wusstest Du, dass eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld durch clevere Gestaltung des Aufhebungsvertrags umgangen werden kann?

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