Hier sind ein paar interessante Rechtsfakten dazu:
👉🏼 Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erteilt wurde. Sie muss also ausgedruckt und eigenhändig unterschrieben werden.
👉🏼 Im Umkehrschluss bedeutet das: Wird mündlich oder per E-Mail gekündigt, ist die Kündigung grundsätzlich unwirksam und muss daher auch nicht zurückgenommen werden.
👉🏼 Bei der Kündigung kann es auch auf den jeweiligen Kündigungsgrund, die soziale Rechtfertigung oder die Einhaltung der Kündigungsfrist ankommen.
👉🏼 Eine Kündigung muss nicht von der Gegenseite angenommen werden. Stimmst Du der Kündigung also nicht zu, ist sie deswegen nicht ungültig.
👉🏼 Wird eine Kündigung zurückgenommen, kommt es aber entscheidend auf die Zustimmung der Gegenseite an. Eine Kündigungsrücknahme ist also nicht einseitig möglich, sie muss immer von beiden Seiten gewollt sein.
👉🏼 Sind sich die Vertragsparteien einig, dass die Kündigung zurückgenommen werden soll, ist das aus rechtlicher Sicht ein neuer Vertrag. Aus praktischer Sicht besteht aber das alte Arbeitsverhältnis weiter fort (wenn nichts Neues vereinbart wurde).
👉🏼 Nimmst Du das neue Vertragsangebot (also die Rücknahme der Kündigung) nicht an, endet das Arbeitsverhältnis wie vorgesehen nach Ablauf der Kündigungsfrist.