Obwohl junge Mütter durch das deutsche Arbeitsrecht besonders geschützt sind, sind sie verhältnismäßig oft von Kündigungen betroffen. Offensichtlich sind Frauen nach der Geburt eines Kindes für einige Arbeitgeber schlechter einsetzbar, weil sie mit Blick auf Umfang und Lage der Arbeitszeit Einschränkungen unterliegen.
So ging es auch meiner Mandantin, die gerade erst aus der Elternzeit wieder in Teilzeit an ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt war. Ihr wurde unerwartet gekündigt und gleichzeitig eine Freistellung ganz nach amerikanischer Manier ausgesprochen: “Wir haben keine Verwendung mehr für Sie. Bitte packen Sie Ihre Sachen!”
Glücklicherweise hatte meine Mandantin bei ihrer Rückkehr alles richtig gemacht: Sie hatte einen Antrag auf Teilzeittätigkeit während Elternzeit gestellt. Auch während der Elternzeit besteht nämlich die Möglichkeit, bis zu 32 Wochenstunden zu arbeiten. Das hat den riesengroßen Vorteil, dass Eltern einerseits vollzeitnah arbeiten können und andererseits der besondere Kündigungsschutz weiter bestehen bleibt.
Dieser Umstand war der Arbeitgeberin meiner Mandantin entweder nicht bewusst oder es war dem Unternehmen schlichtweg egal. Viele Unternehmen kündigen nach meiner Erfahrung tatsächlich “ins Blaue hinein”, um vollendete Tatsachen zu schaffen. Sie tun dies in dem Wissen, dass statistisch gesehen weniger als 9 von 10 Beschäftigten gegen eine Kündigung klagen; d. h. sie am Ende recht günstig davon kommen.
Landet die Angelegenheit in dem 1 von 10 Fällen vor Gericht, kann es allerdings sehr teuer werden. Eine Kündigung während Elternzeit ist ohne vorherige Zustimmung der Landesbehörde nämlich absolut unwirksam.
Diese Erfahrung musste die Arbeitgeberin meiner Mandantin auch machen. Aus der komfortablen Situation, dass der besondere Kündigungsschutz noch über ein weiteres Jahr bestand, ließ sich eine überdurchschnittlich hohe Abfindung als Neustart für meine Mandantin verhandeln. Zusammen mit einem sehr guten Zeugnis kann sich meine Mandantin nun in Ruhe und ohne Druck auf eine neue Stelle bewerben.
Sicherlich hätten wir auch für den Erhalt ihres Arbeitsplatzes kämpfen können. Jedoch halte ich das in den wenigsten Fällen für erstrebenswert. Zum einen sagt es viel über die Kultur eines Unternehmens aus, wenn es gerade schutzbedürftige Beschäftigte besonders schlecht behandelt. Zum anderen sollte sich niemand dem Druck aussetzen, weiter für ein Unternehmen zu arbeiten, das darauf offensichtlich keinen Wert legt und stattdessen lieber zu einem wertschätzenden Arbeitgeber wechseln.
In dem Fall galt die Devise: “Ende gut, alles gut!” Wie hättet Ihr entschieden; hättet Ihr um den Arbeitsplatz gekämpft oder lieber eine Einigung mit Neustart forciert?