In diesem Beitrag erklären wir dir, welche Rechte dir das Kündigungsschutzgesetz bei einer Kündigung gewährt und wie sich dies auf mögliche Abfindungsansprüche auswirkt.
1. Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz für dich?
1. Wann gilt das Kündigungsschutz-gesetz für dich?
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift unter folgenden Voraussetzungen:
- Du bist länger als 6 Monate im Betrieb beschäftigt
- Der Betrieb beschäftigt mehr als 10 Arbeitnehmer (bei Einstellung vor 2004: mehr als 5 Arbeitnehmer)
- Du bist in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis
Fallbeispiel: Eine Mitarbeiterin eines Startup-Unternehmens mit 12 Angestellten erhält nach 8 Monaten die Kündigung. Sie fällt unter das Kündigungsschutzgesetz und kann ihre Rechte geltend machen.
2. Welche Arten von Kündigungen sind nach dem Kündigungsschutzgesetz möglich?
2. Welche Arten von Kündigungen sind nach dem Kündigungsschutz-
gesetz möglich?
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) erkennt drei Arten von Kündigungen als sozial gerechtfertigt an:
Beispiele für eine personenbedingte Kündigung:
- Langzeiterkrankung
- Häufige Kurzerkrankungen
- Fehlende Qualifikation
Beispiele für eine verhaltensbedingte Kündigung:
- Wiederholte Arbeitsverweigerung
- Dauerhaftes Zuspätkommen
- Straftaten im Betrieb
Beispiele für eine betriebsbedingte Kündigung:
- Wegfall des Arbeitsplatzes
- Umstrukturierungen
3. Wann hast du einen Anspruch auf Abfindung?
Nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) besteht kein automatischer Anspruch auf eine Abfindung. Auch wenn kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht, ergeben sich in der Praxis häufig Möglichkeiten, eine angemessene Abfindung zu verhandeln. Wir von der Kanzlei Lachmund Law in Berlin empfehlen dir, bei einer Kündigung umgehend rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Ein Abfindungsanspruch kann entstehen durch:
-
Gerichtlichen Vergleich:
- Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage
- Bei der Güteverhandlung
-
Sozialplan:
- Bei größeren Personalabbaumaßnahmen
- In Betrieben mit Betriebsrat
4. Wie hoch fällt die Abfindung nach dem Kündigungsschutzgesetz aus?
4. Wie hoch fällt die Abfindung nach dem Kündigungsschutz-
gesetz aus?
Laut Gesetz gibt es per se keinen Anspruch auf eine Abfindung bei einer Kündigung. Eine Abfindung ist immer Verhandlungssache. Als Faustformel hat sich Folgendes etabliert.
- 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
In der Praxis werden jedoch oft höhere Abfindungen vereinbart:
Fallbeispiel: Ein Arbeitnehmer mit 8 Jahren Betriebszugehörigkeit und 3.500 € Bruttogehalt erhält:
- Mindestens nach § 1a KSchG: 14.000 € (0,5 × 8 × 3.500 €)
- In der Praxis oft: 28.000 € (1,0 × 8 × 3.500 €)
5. Was musst du bei einer Kündigungsschutzklage beachten?
5. Was musst du bei einer Kündigungsschutz-
klage beachten?
Wichtige Punkte für deine Kündigungsschutzklage:
- Dreiwöchige Klagefrist ab Zugang der Kündigung
- Schriftliche Klageerhebung beim Arbeitsgericht
- Darlegung der Unwirksamkeitsgründe
- Güteverhandlung als erste Instanz
- Möglichkeit eines Vergleichs mit Abfindung
Unsere Empfehlungen:
- Sofort rechtliche Beratung einholen
- Fristen im Auge behalten
- Beweise sichern
- Verhandlungsbereitschaft signalisieren
6. Fazit
Das Kündigungsschutzgesetz bietet dir wichtige Rechte im Fall einer Kündigung. Auch wenn kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht, ergeben sich in der Praxis häufig Möglichkeiten, eine angemessene Abfindung zu verhandeln. Wir von der Kanzlei Lachmund Law in Berlin empfehlen dir, bei einer Kündigung umgehend rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Nur so kannst du sicher sein, dass du deine Rechte optimal wahrnimmst und die besten Chancen auf eine faire Abfindung hast.