Allgemeine Mandatsbedingungen
Auf das Mandatsverhältnis finden die folgenden Allgemeinen Mandatsbedingungen Anwendung:
I. Anwaltsgebühren
Anfallenden Anwaltsgebühren werden nach dem Gegenstandswert berechnet, sofern keine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.
In arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten besteht sowohl außergerichtlich als auch im Gerichtsverfahren der ersten Instanz kein Anspruch auf Kostenerstattung. Jede Partei trägt ihre Kosten unabhängig vom Ausgang selbst. Dies gilt grundsätzlich auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
II. Inhalt der Rechtsberatung
Die Rechtsberatung und -vertretung erfolgt ausschließlich in Bezug auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Eine steuerliche Beratung und/oder Vertretung ist nicht Teil des Mandatsverhältnisses. Etwaige steuerliche Auswirkungen hat die Mandant:in durch fachkundige Dritte zu prüfen.
Die Rechtsanwältin ist berechtigt, zur erforderlichen Bearbeitung des Mandats fachkundige Dritte heranzuziehen. Zu möglichen Kosten wird sie sich vorab mit der Mandant:in abstimmen.
III. Pflichten der Rechtsanwältin
1. Rechtliche Prüfung
Die Rechtsanwältin verpflichtet sich zur sorgfältigen Mandatsführung. Sie unterrichtet die Mandant:in stets in angemessenem Umfang über die Bearbeitung des Mandats.
2. Verschwiegenheit
Die Rechtsanwältin ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihr im Rahmen des Mandats durch die Mandant:in anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht der Rechtsanwältin ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über Bestehen und Inhalt des Mandats darf sich die Rechtsanwältin gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, nur äußern, wenn und soweit die Mandant:in sie zuvor von ihrer Schweigepflicht befreit hat.
3. Verwahrung von Geldern
Für die Mandant:in eingehende Gelder wird die Rechtsanwältin treuhänderisch verwahren und – vorbehaltlich VII. dieser Bedingungen – unverzüglich auf schriftliche Anforderung der Mandant:in an die von ihr benannte Stelle ausbezahlen.
4. Datenschutz
Die Rechtsanwältin wird alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten der Mandant:in treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen.
IV. Pflichten der Mandant:in
1. Erteilung von Information
Die Mandant:in wird die Rechtsanwältin über alle relevanten Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihr sämtliche relevanten Unterlagen und Daten in geordneter Form überlassen. Die Mandant:in wird während nur in Abstimmung mit der Rechtsanwältin mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen.
Die Mandant:in informiert die Rechtsanwältin umgehend über Änderungen der Anschrift, der Telefonnummer, der Email-Adresse etc. sowie über längerfristige Abwesenheit oder sonstige Umstände, die eine vorübergehende Unerreichbarkeit begründen.
2. Sorgfältige Prüfung von Schreiben
Die Mandant:in wird die im Entwurf übermittelten Schreiben und Schriftsätze innerhalb einer von der Rechtsanwältin gesetzten Frist sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen. Sie wird die Rechtsanwältin innerhalb der gesetzten Frist informieren, falls die Schreiben und Schriftsätze in der ihr vorgelegten Fassung nicht an Dritte übersandt werden können. Nach Verstreichen der Frist ohne Rückmeldung der Mandant:in ist die Rechtsanwältin berechtigt, die Schreiben und Schriftsätze an Dritte zu versenden.
V. Rechtsschutzversicherung
Soweit die Mandant:in die Rechtsanwältin damit beauftragt, den Schriftwechsel mit einer Rechtsschutzversicherung zu führen, befreit sie die Rechtsanwältin ausdrücklich von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung. In diesem Fall versichert die Mandant:in, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände vorliegen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwält:innen beauftragt sind.
VI. Umgang mit Daten
1. Speicherung und Verarbeitung
Die Rechtsanwältin ist berechtigt, die ihr anvertrauten Daten der Mandant:in im Rahmen des Mandats mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten.
2. Elektronische Aktenführung
Die Akten werden in elektronischer Form geführt. Sämtliche Posteingänge sowie Dokumente, welche die Rechtsanwältin von der Mandant:in oder Dritten in Papierform erhält, werden eingescannt. Die Korrespondenz mit Gerichten erfolgt – sofern möglich – ausschließlich elektronisch über die hierfür von den Gerichten zur Verfügung gestellten und entsprechend abgesicherten IT-Systeme (EGVP, beA, DE-Mail).
Alle Akten bis auf die Kostenakte und etwaige Titel werden nach Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung des Mandats vernichtet, sofern die Mandant:in die Akten nicht herausverlangt.
3. Kommunikation per Email
Soweit die Mandant:in der Rechtsanwältin eine Email-Adresse mitteilt, willigt sie jederzeit widerruflich ein, dass die Rechtsanwältin ihr ohne Einschränkungen per Email mandatsbezogene Informationen zusendet. Die Rechtsanwältin ist ferner berechtigt, mit anderen Verfahrensbeteiligten per Email oder in anderer Weise elektronisch via Internet zu korrespondieren, sofern die Mandant:in dies nicht ausdrücklich untersagt.
Der Mandant:in ist bekannt, dass bei unverschlüsselter Kommunikation über das Internet (z.B. per Email) keine Vertraulichkeit gewährleistet ist und dass die Wege, die z.B. ein elektronischer Brief durch das Internet nimmt, weder nachvollzogen noch abgesichert werden können, so dass es zu Bekanntwerden der Daten durch Zugriff Dritter, Datenverlust, Virenübertragung, Übersendungsfehler, Übersendungsausfällen etc. kommen kann. Die Mandant:in befreit die Rechtsanwältin vor diesem Hintergrund insofern von ihrer Verschwiegenheitspflicht.
Soweit die Mandant:in zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt sie dies der Rechtsanwältin mit.
VII. Zahlungspflicht / Abtretung
Die Mandant:in ist verpflichtet, auf Anforderung der Rechtsanwältin angemessene Vorschüsse und spätestens nach Beendigung des Mandats die vollständige Anwaltsvergütung zu zahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Gegenseite oder Dritte bestehen.
Die Mandant:in tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der Vergütungsansprüche der Rechtsanwältin an diese ab. Die Rechtsanwältin nimmt die Abtretung an. Die Rechtsanwältin ist berechtigt, eingehende Zahlungen mit offenen Vergütungsansprüchen, auch aus anderen Angelegenheiten, zu verrechnen.
VIII. Geltung für zukünftige Mandate
Die Mandatsbedingungen gelten auch für zukünftige Mandate, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
IX. Haftungsbeschränkung
Die Haftung der Rechtsanwältin für Vermögensschäden, die aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung bei der Mandatsführung entstehen können, ist auf € 250.000 (Mindestversicherungssumme) begrenzt. Bei Bedarf kann die Haftung auf Kosten der Mandant:in über die Mindestversicherungssumme hinaus versichert werden.
X. Schlussbestimmungen
Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Mandatsbedingungen führt nicht zur Rechtswirksamkeit der anderen Bestimmungen. Die Rechtsanwältin und die Mandant:in verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr vom wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.