Der Arbeitgeber darf deinen Arbeitsvertrag nur unter engen Voraussetzungen befristen. Macht er dabei Fehler, wandelt sich dein befristeter in einen unbefristeten Arbeitsvertrag um. Dafür musst du allerdings aktiv werden! Ich erkläre dir, was du dazu wissen musst.
- Unterschied zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen
- Einfache digitale Unterschrift, Scans und ähnliches genügen nicht
- Befristung unwirksam, weil länger gearbeitet
- Befristung ohne Sachgrund ist oft unwirksam
- Mehrere Befristungen hintereinander
- Dein Arbeitsvertrag ist unwirksam befristet? Handle schnell!
- Fazit
1. Unterschied zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen
Der „klassische“ unbefristete Arbeitsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er endet nicht einmal, wenn du das gesetzliche Renteneintrittsalter erreichst. Vielmehr ist eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag nötig, um den Arbeitsvertrag zu beenden.
Befristete Arbeitsverträge sind hingegen von vornherein zeitlich begrenzt:
- Entweder ist eine feste Zeitspanne vertraglich vereinbart, die die Dauer des Arbeitsvertrages auf ein bestimmtes Datum begrenzt.
- Alternativ kann die Befristung durch den Zweck des Vertrages vorgegeben sein.
Beispiel: Du wirst neu eingestellt und dein Arbeitsvertrag ist auf die Zeit befristet, die ein Kollege in Elternzeit verbringt.
Befristete Arbeitsverträge enden also automatisch dadurch, dass entweder die vereinbarte Dauer abläuft oder der Befristungszweck entfällt. Eine vorzeitige Kündigung ist in den meisten Fällen nicht möglich – weder durch den Arbeitgeber noch durch den Arbeitnehmer.
2. Einfache digitale Unterschrift, Scans und ähnliches genügen nicht
Dein Arbeitsvertrag ist nur befristet, wenn du dich schriftlich mit deinem Arbeitgeber darauf geeinigt hast. Die Schriftform ist nur gewahrt, wenn
- ihr beide unterschrieben habt,
- diese Unterschrift handschriftlich auf einem Blatt Papier erfolgt ist und
- beide Unterschriften auf demselben Dokument im Original zu finden sind.
- Alternativ könnt ihr die qualifiziert elektronische Signatur nutzen, die ein besonderes Zertifizierungsverfahren notwendig macht (nicht zu verwechseln mit der einfachen digitalen Signatur).
Einfache digitale Signaturen, E-Mails, Scans oder gar mündliche Absprachen genügen nicht.
Wichtig ist auch, dass ihr beide vor deinem ersten Arbeitstag unterschrieben haben müsst. Fängst du erst an zu arbeiten und unterschreibt ihr dann deinen befristeten Arbeitsvertrag, bist du grundsätzlich unbefristet angestellt.
Streng genommen muss nur die Befristungsvereinbarung schriftlich oder per qualifiziert elektronischer Signatur erfolgen. Dein übriger Arbeitsvertrag dürfte z.B. auch mündlich vereinbart sein. Das ist natürlich aus vielen Gründen nicht sinnvoll und ich rate dir davon ab.
3. Befristung unwirksam, weil länger gearbeitet
Manch ein Arbeitgeber nimmt es mit der Befristung nicht so genau. So kommt es vor, dass du über die vereinbarte Dauer hinaus noch ein Projekt abschließen sollst oder z.B. einen Tag früher als im Vertrag vereinbart anfängst.
Die Folgen einer solchen Überziehung reichen weit. Du kannst vor Gericht einklagen, unbefristet beschäftigt zu werden. Denn sobald du auch nur einen Tag länger arbeitest, als dein befristeter Vertrag vorsieht, ist die Befristungsabrede unwirksam. Will der Arbeitgeber das verhindern, muss er unverzüglich (er hat grundsätzlich nur wenige Tage Zeit) der Weiterbeschäftigung widersprechen. In den meisten Fällen liegt es aber am Arbeitgeber selbst, dass du über die vereinbarte Dauer hinaus arbeitest.
4. Befristung ohne Sachgrund ist oft unwirksam
Das Gesetz erlaubt die Befristung in der Regel nur, wenn der Arbeitgeber einen guten Grund für die zeitliche Beschränkung hat. Die Rede ist von einem sog. Sachgrund. Klassischer Fall sind Saisonarbeiten, Projektarbeiten und Schwangerschaftsvertretungen.
Ohne einen solchen Sachgrund ist die Befristung nur eingeschränkt möglich. Wichtig sind diese beiden Regeln:
- Die Befristung ist grundsätzlich für maximal zwei Jahre möglich.
- Außerdem darf der Arbeitgeber dich grundsätzlich nicht mehr ohne Sachgrund befristet anstellen, wenn du schon einmal für ihn gearbeitet hast (sei es befristet oder unbefristet).
Beispiel: Du arbeitest während deines Studiums als Minijobber für das Unternehmen. Nach deinem Studium fängst du in Vollzeit an. Du unterschreibst einen auf zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber kann keinen Sachgrund für die Befristung nennen. Diese Befristung ist unwirksam, da du zuvor schon einmal für den Arbeitgeber gearbeitet hast. Dass du damals unbefristet tätig warst, spielt keine Rolle.
In diesen Fällen kannst du vor Gericht deine unbefristete Beschäftigung verlangen.
Allerdings gibt es einige Ausnahmen der beiden genannte Regeln.
Die Befristung darf auch länger als zwei Jahre sein, wenn
- du den befristeten Arbeitsvertrag innerhalb der ersten vier Jahre seit Gründung des Unternehmens abschließt. Dann darf die sachgrundlose Befristung bis zu vier Jahre betragen.
- du 52 Jahre alt oder älter bist und zuvor vier Monate beschäftigungslos warst, Transferkurzarbeitergeld bezogst oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme teilnahmst.
- der für dich geltende Tarifvertrag dies erlaubt.
Du darfst sachgrundlos befristet angestellt werden, obwohl du schon einmal für den Arbeitgeber gearbeitet hast, wenn
- deine vorige Beschäftigung viele Jahre zurückliegt oder du nur sehr kurz für den Arbeitgeber gearbeitet hast oder
- du gleich nach deiner Ausbildung in die sachgrundlose Beschäftigung wechselst.
5. Mehrere Befristungen hintereinander
Der Arbeitgeber darf deinen Arbeitsvertrag nicht immer wieder befristet verlängern. Hat er keinen Sachgrund für die kalendermäßige Befristung angegeben, sind maximal drei Verlängerungen erlaubt (insgesamt höchsten für eine Dauer von zwei Jahren, s.o.). Auch hiervon gibt es Ausnahmen, in denen mehr Verlängerungen möglich sind:
- Dein Tarifvertrag lässt mehrere Verlängerungen zu.
- Das Unternehmen wurde vor weniger als vier Jahren gegründet.
- Du bist 52 Jahre alt oder älter und warst zuvor vier Monate beschäftigungslos, bezogst Transferkurzarbeitergeld oder nahmst an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme teil.
Hat der Arbeitgeber einen Sachgrund für die Befristung, darf er den Vertrag grundsätzlich beliebig oft verlängern. Er muss allerdings jedes Mal aufs Neue einen Sachgrund vorweisen können. Erst wenn die Schwelle zum Missbrauch erreicht ist, sind weitere Verlängerungen verboten. Die Gerichte gingen in bisherigen Fällen davon aus, wenn der Arbeitnehmer seit über acht Jahren nur befristet oder fünf und mehr Befristungen vereinbart wurden. Allerdings müssen weitere Indizien hinzutreten, wie etwa, dass die Aufgaben stets dieselben bleiben.
Wann genau eine missbräuchliche Kettenbefristung vorliegt, hängt stark vom Einzelfall ab. Verlängert der Arbeitgeber die Befristung zu oft, hast du Anspruch auf eine unbefristete Beschäftigung.
6. Dein Arbeitsvertrag ist unwirksam befristet? Handle schnell!
Dein Arbeitgeber hat deinen Arbeitsvertrag unwirksam befristet? Nun solltest du schnell handeln! Ab dem Datum, an dem dein Arbeitsverhältnis eigentlich auslaufen sollte, hast du nur drei Wochen Zeit. Innerhalb dieser Frist musst du eine sog. Entfristungsklage erheben, die dein Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umwandelt. Andernfalls läuft dein Arbeitsvertrag aus.
Wenn du über das vereinbarte Befristungsdatum hinaus gearbeitet hast, beginnt die dreiwöchige Klagefrist ab dem Zeitpunkt, in dem dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis schriftlich für beendet erklärt.
Ich empfehle dir daher, so schnell wie möglich eine Rechtsanwältin für Arbeitsrecht aufzusuchen. Nur so lässt sich eine Klage gut vorbereiten.
Ich prüfe für dich, welche Erfolgschancen du hast. Oft lohnt sich der Gang zu Gericht, obwohl du nicht weiter für das Unternehmen arbeiten möchtest. Denn in vielen Fällen lässt sich im Zuge einer Klage zumindest eine attraktive Abfindung aushandeln.
7. Fazit
- Wenn deine Befristung unwirksam ist, hast du nur drei Wochen Zeit, um vor Gericht auf eine unbefristete Stelle zu klagen.
- Der Arbeitgeber muss strenge Vorgaben beachten, wenn er deinen Arbeitsvertrag befristen möchte. Macht er dabei Fehler, kannst du vor Gericht grundsätzlich deine unbefristete Beschäftigung durchsetzen.
- Die Befristung ist nur schriftlich mit persönlicher Unterschrift oder per qualifiziert elektronischer Signatur wirksam. Eine Vereinbarung per E-Mail oder digitaler Signatur gibt dir ebenfalls Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
- Arbeitest du auch nur einen Tag länger als vereinbart, ist die Befristung ebenfalls unwirksam. Dein Arbeitgeber muss deiner Weiterbeschäftigung unverzüglich widersprechen, wenn er sich doch trennen möchte.
- Ohne Sachgrund darf der Arbeitgeber dich in der Regel maximal zwei Jahre befristet beschäftigen. Für junge Unternehmen und ältere Arbeitnehmer, die aus der Arbeitslosigkeit kommen, sind längere Zeiträume möglich.
- Wenn deine Befristung immer wieder verlängert wird, kann ein Fall von Missbrauch vorliegen. Du solltest deinen Fall prüfen lassen.