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Rechtsanwältin Anne Lachmund LL.M.
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bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag
Du kannst Dich zurücklehnen! Ich übernehme ab hier und erstreite Dein Wunschszenario.
Seit vielen Jahren berate und vertrete ich Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben. Dank meiner Erfahrung kenne ich jeden Kniff und weiß, wie ich deine Interessen am besten durchsetze. Zu Beginn besprechen wir dein persönliches Ziel, an dem sich meine Tätigkeit ausrichtet. In aller Regel kann dies sein:
Die Rettung deines Arbeitsplatzes, sodass du weiter im Betrieb beschäftigt bleibst, oder die Auszahlung einer möglichst hohen Abfindung. Ich vertrete dich in Kündigungsschutzverfahren vor allen arbeitsgerichtlichen Instanzen.
Seit vielen Jahren berate und vertrete ich als Fachanwältin für Arbeitsrecht Arbeitnehmer bei Kündigungen. Dank meiner extensiven Erfahrung im Arbeitsrecht kenne ich jeden Kniff und weiß, wie wir Deine Interessen am besten durchsetzen. Ich berate nicht „von der Stange”. Wir besprechen Dein persönliches Ziel, an dem sich meine Tätigkeit ausrichtet. Das kann sein:
• Die Rettung Deines Arbeitsplatzes oder
• Die Auszahlung einer möglichst hohen Abfindung.
Im Falle einer Änderungskündigung prüfe ich, ob und wie wir Dein Ziel erreichen. Oft erheben wir anschließend Kündigungsschutzklage in Deinem Namen. Diese ist immer dann sinnvoll, wenn Du bei Deinem Arbeitgeber weiterarbeiten möchtest oder wenn Du eine Abfindung für den Verlust Deines Arbeitsplatzes erreichen willst. Selbst wenn Du glaubst, dass die Kündigung gerechtfertigt ist, solltest Du die Kosten eines Kündigungsschutzprozesses bedenken.
Denke daran: Kaum eine Kündigung ist vollkommen wasserdicht. Du musst Dich bei einer Klage nicht zwingend durch einen Anwalt vertreten lassen. Du kannst die Klage auch selbst bei Gericht einreichen. Dennoch rate ich Dir, Dich professionell von einem Rechtsanwalt im Arbeitsrecht vertreten zu lassen, da dies meist zu weit besseren Ergebnissen führt.
Ich nehme auch Folgefragen einer Kündigung in den Blick, wie Deine Weiterbeschäftigung während des Verfahrens, Resturlaub und Arbeitslosengeld I.
Eine Kündigung ist belastend genug – ich halte Dich von allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten frei und beantworte Deine Fragen. Vereinbare gerne einen Termin mit mir.
Die betriebsbedingte Kündigung trifft viele Arbeitnehmer hart, oft trotz exzellenter Leistungen und vorbildlichem Verhalten. Die rechtlichen Anforderungen sind anspruchsvoll: Es darf keine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung geben, und die Sozialauswahl nach einem Punktesystem ist entscheidend. Fehler bei dieser Auswahl können die Kündigung unwirksam machen.
Es lohnt es sich in der Regel, gegen eine betriebsbedingte Kündigung vorzugehen. Mit meiner Unterstützung verbessert sich Deine Verhandlungsposition erheblich, insbesondere in Bezug auf Abfindung, Freistellung, einwandfreies Arbeitszeugnis und Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Vereinbare gerne einen Termin mit mir.
Unternehmen bevorzugen oft Aufhebungsverträge gegenüber einer Kündigung. Viele Arbeitnehmer unterschreiben diese scheinbar fairen Vereinbarungen ohne zu zögern.
Jedoch ist Vorsicht geboten! Aufhebungsverträge bergen erhebliche Risiken:
Die im Vertrag angebotene Abfindung ist oft zu niedrig angesetzt. Du musst zustimmen, um rechtssicher auszuscheiden. Achte darauf, dass die Abfindung angemessen ist, da ein zu hoher Forderungsbetrag zur Kündigung führen kann.
Ein häufiges Problem ist eine mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen. Lass Dich beraten, um eine Sperrzeit zu vermeiden.
Aufhebungsverträge enthalten oft Klauseln, die Dich dazu verpflichten, sämtliche Ansprüche gegen Deinen Arbeitgeber abzugeben, was zu Verlusten wie offenen Urlaubsansprüchen oder unbezahlten Überstunden führen kann. Ich unterstütze Dich dabei, diese Risiken zu minimieren.
Als erfahrene Rechtsanwältin prüfe, verhandle und gestalte ich regelmäßig Aufhebungsverträge für meine Mandanten.
Wenn Du selbst einen Aufhebungsvertrag vorschlagen möchtest, stehe ich Dir ebenfalls zur Seite, besonders wenn ein schneller Wechsel des Unternehmens bevorsteht. Vereinbare gerne einen Termin mit mir.
Viele Mandanten möchten mit einer möglichst hohen Abfindung ausscheiden. Allerdings kannst Du nicht automatisch eine Abfindung verlangen – Du musst sie in der Regel verhandeln. Auch wenn der Arbeitgeber eine Abfindung anbietet, ist diese oft zu niedrig. Verhandlungen lohnen sich deshalb immer.
Zeige Deinem Arbeitgeber, wie sehr er auf Deine Mitwirkung angewiesen ist. Eine einseitige Kündigung ist für ihn riskant, da er Dich im schlimmsten Fall wieder einstellen und nachbezahlen muss. Je besser Deine Chancen vor Gericht, desto höhere Beträge wird Dein Arbeitgeber zahlen müssen.
Durch meine Erfahrung als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht kann ich Deinem Arbeitgeber darlegen, warum er auf Deine Mitwirkung angewiesen ist. Ich berate Dich im Hintergrund, ob die Angebote angemessen sind. Hast Du Fragen zu Deiner Abfindung? Nimm gerne telefonisch Kontakt zu mir auf.
Übrigens: Du musst die Abfindung versteuern. Die Fünftelregelung reduziert die Steuerlast etwas. Sozialbeiträge fallen nicht an.
Du hast eine Abmahnung erhalten und weißt nicht, welche Konsequenzen drohen? Eine Abmahnung ist eine Rüge, die der Arbeitgeber gegen Dich in Bezug auf eine Beanstandung oder einen Verstoß ausspricht.
Im weiteren Verlauf kann ein Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Hat der Arbeitgeber Dich nicht mindestens einmal erfolglos wegen vertragswidrigen Verhaltens abgemahnt, so kann er eine verhaltensbedingte Kündigung nicht mit diesem Fehlverhalten begründen. Der Arbeitgeber muss Dir daher vor Ausspruch einer ordentlichen Kündigung die Möglichkeit geben, das beanstandete Verhalten zu ändern. Vereinbare gerne einen Termin mit mir.
In vielen Fällen erhebe ich nach einer Kündigung eine Kündigungsschutzklage. Wenn du auf eine Abfindung abzielst, lässt sich oft schon im ersten Gütetermin eine attraktive Einigung mit dem Arbeitgeber erreichen. Dabei kannst du dich auf mein ausgeprägtes Verhandlungsgeschick verlassen. Möchtest du hingegen deinen Arbeitsplatz behalten, führen wir das Verfahren bis zum Ende.
Ich kenne die aktuelle Rechtsprechung und kann durch eine vorherige Beratung kostspielige Fehler vermeiden.
Ein Arbeitszeugnis sollte wohlwollend formuliert sein. Doch was ist damit gemeint? Was bedeutet es, wenn zum Beispiel die Bedauernsformel fehlt? Oder wie findest Du versteckte Botschaften? Müssen Ausfallzeiten wie bei einer Elternzeit im Zeugnis erwähnt werden? Negative Beurteilungen musst Du nicht akzeptieren, wenn sie nicht den Tatsachen entsprechen. Wende Dich gerne mit Deinem Anliegen zum Thema Arbeitszeugnis an mich, und ich prüfe Deine rechtlichen Möglichkeiten.
Ein Auflösungsvertrag führt oft zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (ALG). Grundsätzlich erhältst Du Arbeitslosengeld, wenn Du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Bei einem Auflösungsvertrag verhängt die Agentur für Arbeit oft eine Sperrzeit von 12 Wochen, was Deinen Anspruch verzögert und verringert.
Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Du Deine Arbeitslosigkeit mitverursacht hast. Die Sperrzeit kann verkürzt werden, wenn Dein Arbeitsverhältnis ohnehin bald geendet hätte oder besondere Härtefälle vorliegen.
Um eine Sperrzeit zu vermeiden, muss ein wichtiger Grund vorliegen oder das Arbeitsverhältnis durch einen gerichtlichen Vergleich beendet werden. Wichtige Gründe können Mobbing, gesundheitliche Probleme, drohende Insolvenz des Unternehmens oder eine bevorstehende Kündigung sein.
Eine anwaltliche Beratung kann Dir helfen, die bestmögliche Lösung zu finden. Kontaktiere mich, um Deine Situation prüfen zu lassen!
Du willst in Teilzeit arbeiten? Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet Dir Teilzeitarbeit zu ermöglichen. Der Arbeitgeber muss im Rahmen seiner Organisation prüfen, welche Arbeitsplätze teilzeitfähig sind, und er muss sich dann um die Besetzung dieser Teilzeitstellen bemühen. Nach einer ausdrücklichen Klarstellung des Gesetzes gilt die Verpflichtung zur Ermöglichung von Teilzeitarbeit auch für Arbeitnehmer in Führungspositionen. Vereinbare gerne einen Termin mit mir, um dein Recht auf Teilzeit umzusetzen.
Du hast Fragen zu einem befristeten Arbeitsvertrag? Ein befristeter Vertrag endet automatisch oder fristlos, wenn der vereinbarte Kündigungstermin erreicht ist oder wenn der Vertragszweck erfüllt ist. Ein befristeter Vertrag kann nicht ordentlich oder fristgerecht gekündigt werden, es sei denn, eine solche Kündigungsmöglichkeit ist ausnahmsweise in einem Einzelvertrag oder einem geltenden Tarifvertrag vorgesehen. Vereinbare gerne einen Termin mit mir.
Mit „LACHMUNDlaw – Digitale Kanzlei für Arbeitsrecht“ biete ich Dir moderne Rechtsberatung im Arbeitsrecht auf höchstem Niveau.
Profitiere von meinem breiten Erfahrungsschatz aus über 15 Jahren Berufserfahrung.
Digital heißt nicht anonym: Die persönliche Betreuung ist ein wesentlicher Bestandteil meiner Beratung. Ich will, dass Du Dich gut aufgehoben fühlst, nicht nur mit Deinen arbeitsrechtlichen Themen. Beratungstermine sind schnell und unkompliziert verfügbar, immer dort, wo Du sie brauchst.
Ich lebe in Berlin/Kreuzberg, bin Mutter von zwei Töchtern, begeisterte Fitness-Fan (HIIT, Laufen, Yoga) und entdecke gerne neue Orte.
Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten trägt jede Seite ihre anwaltlichen Kosten selbst; d.h. auch wenn Du am Ende gewinnst. Warum es sich trotzdem lohnt, tätig zu werden:
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, übernimmt diese (abzüglich eines eventuellen Selbstbehalts) in aller Regel meine Kosten. Ich rechne dann grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab, da nur diese Gebühren übernommen werden.
Auch wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, lohnt sich die Einschaltung einer Anwält:in eigentlich immer, da fast alle Streitigkeiten am Ende mit einem Abfindungsvergleich enden. Ich berechne meine Gebühren auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes oder im Einzelfall auch auf Stundenbasis. Gerne gebe ich Dir vor Beauftragung eine Kostenschätzung, damit Du besser einschätzen kannst, was auf Dich zukommt.
Bei Abschluss eines Abfindungsvergleichs entfallen auch die gerichtlichen Gebühren.
Obwohl Kündigungsschutzverfahren überwiegend mit einem Abfindungsvergleich enden, gibt es grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Abfindung. Warum Du bei einer Kündigung trotzdem mit einer Abfindung rechnen kannst:
Oft gibt es für Deine Kündigung keinen gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsgrund. Manche Arbeitgeber:innen sprechen die Kündigung trotzdem aus, auch weil weniger als ein Drittel der Gekündigten dagegen vorgeht.
Selbst wenn es einen Kündigungsgrund gibt, führen rechtliche Unsicherheiten bzw. Kostenrisiken dazu, dass Arbeitgeber:innen lieber einen Vergleich schließen, statt ein Verfahren weiterzuführen.
Auch das Arbeitsgericht wird auf einen Abfindungsvergleich hinwirken, weil es sich so das Abfassen eines arbeitsintensiven Urteils spart.
Es ist nicht nur Dein gutes Recht, Deine Kündigung arbeitsgerichtlich überprüfen zu lassen, sondern es kann sich auch finanziell lohnen, gegen eine ungerechtfertigte Kündigung vorzugehen.
Das Gute an meiner Einschaltung ist, dass Du Dich emotional von der Sache distanzieren kannst und der gefühlte Druck so auch ein wenig herausgenommen wird.
Ich behandele alle Angelegenheiten streng vertraulich, dazu bin ich berufsrechtlich verpflichtet. Dein Arbeitgeber ist ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet bzw. ist es empfehlenswert, zusätzlich dazu eine entsprechende Formulierung in einen Vergleich aufzunehmen.
Die Auseinandersetzung mit der Gegenseite führe ich stets sachlich, aber bestimmt und immer mit dem Ziel, die bestmögliche Lösung für Dich zu erzielen.
Aufhebungsverträge bergen nicht nur das Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, sondern enthalten oft schlechtere Konditionen als sich mit anwaltlicher Unterstützung verhandeln lassen. Ich erkläre Dir, welche Abfindungshöhe bzw. weitere günstige Regelungen ein Aufhebungsvertrag optimalerweise beinhalten sollte und wie Du diese Ziele mit anwaltlicher Unterstützung erreichen kannst.
Ich merke in meiner Beratung immer wieder, dass beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags viele Unsicherheiten bestehen. Oft befürchten Arbeitnehmer, dass eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit verhängt wird. Ich erkläre Dir, wie Du eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld umgehen kannst, aber auch wann eine Kündigung für Dich die bessere Lösung ist.
Wenn Du eine Kündigung von Deinem Arbeitgeber erhalten hast, solltest Du nicht lange zögern und Dir anwaltliche Unterstützung holen: Ab Erhalt einer schriftlichen Kündigung hast Du nur drei Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage. Fast alle Kündigungsschutzklagen enden mit einem Abfindungsvergleich. Ich erkläre Dir, wie Du dieses Ziel mit anwaltlicher Unterstützung bestmöglich erreichst und welche Konditionen ein guter Abfindungsvergleich optimalerweise beinhalten sollte.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, musst Du Dir über Kosten keine Gedanken machen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt sowohl meine Anwaltsgebühren als auch etwaige Gerichtskosten (z.B. bei einer Kündigungsschutzklage). Gerne beantrage ich für Dich vorab eine Deckungsanfrage bei Deiner Rechtsschutzversicherung, damit Du kostenmäßig auf der sicheren Seite bist. Nach Abschluss des Verfahrens rechne ich direkt mit der Rechtsschutzversicherung ab.
Selbst wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, sind die Anwaltsgebühren gut investiertes Geld: Denn mit anwaltlicher Unterstützung enden praktisch alle Kündigungsschutzklagen durch einem Abfindungsvergleich, der die Anwaltsgebühren in der Regel um ein Vielfaches übersteigt. Ich erkläre Dir, mit welcher Abfindung bzw. weiteren Vorteilen Du bei einer Kündigungsschutzklage rechnen kannst und welche Anwaltsgebühren dafür anfallen.
Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses werden Beschäftigten oft Abfindungen gezahlt. Falls Du lange bei einem Unternehmen gearbeitet hast, fällt die Abfindung unter Umständen recht hoch aus. Meist sind die Menschen in meiner Beratung erstaunt, dass von der ausgehandelten Abfindung am Ende weniger als angenommen übrig bleibt. Ich erkläre Dir, wie eine Abfindung grundsätzlich besteuert wird und welche Möglichkeiten es für Dich gibt, dennoch Steuern zu sparen.