Du möchtest dein Arbeitsverhältnis einvernehmlich per Aufhebungsvertrag beenden und fragst dich, was mit deinen angesammelten Überstunden passiert? Dann bist du hier genau richtig. Der folgende Beitrag erklärt dir, was du zu Überstunden im Aufhebungsvertrag wissen solltest und auf was du im Aufhebungsvertrag achten solltest.
- Allgemein: Wann sind Überstunden überhaupt auszugleichen?
- Vorsicht: Nicht vorschnell auf Abgeltung der Überstunden verzichten!
- Überstunden am Ende des Arbeitsverhältnisses: Welche Möglichkeiten gibt es?
- Fazit
Achtung: Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages gibt es viel zu bedenken. Es ist nicht zu empfehlen, einen Aufhebungsvertrag ohne anwaltliche Unterstützung und übereilt zu unterschreiben. Ansonsten läufst du Gefahr, eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld zu kassieren. Wenn du für dich alleine verhandelst, musst du auch im Übrigen sehr wahrscheinlich schlechtere Bedingungen im Aufhebungsvertrag hinnehmen.
Allgemein: Wann sind Überstunden überhaupt auszugleichen?
Überstunden gehören im Arbeitsleben vieler Menschen zum Alltag, so vielleicht auch in deinem. Allerdings ist Vorsicht geboten: Um Überstunden in Freizeit oder Geld vergütet zu erhalten, musst du Folgendes beachten:
Sind Überstunden bereits mit dem Gehalt abgegolten?
Nicht immer werden Überstunden vergütet. In den meisten Arbeitsverhältnissen ist dies zwar gesetzlich vorgegeben (§ 612 Abs. 1 BGB). Allerdings schließt der Arbeits- oder Tarifvertrag die zusätzliche Bezahlung oft aus. Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf den Aufhebungsvertrag. Denn wenn generell keine Überstunden ausbezahlt werden, wird dies auch im Aufhebungsvertrag nicht der Fall sein. Oft sind solche Klauseln im Arbeitsvertrag aber unwirksam:
- Es muss eine klare Vereinbarung darüber bestehen, welche Überstunden das Gehalt umfasst. Beispiel: „Mit dem Monatsgehalt gelten die ersten 10 Überstunden des Monats als abgegolten.“ Unkonkrete Pauschalregelungen sind nicht möglich.
- Der Mindestlohn darf mit der Einbeziehung der Überstunden nicht unterschritten werden. Beispiel: Du verdienst den Mindestlohn, deine Überstunden sollen laut Arbeitsvertrag mit dem Gehalt abgegolten sein. Rechnet man die Überstunden mit ein, würdest du aber im Schnitt weniger als den Mindestlohn verdienen. Eine solche Regelung wäre daher unzulässig.
Gerade in besser bezahlten Jobs darf der Arbeitgeber auch ohne vertragliche Klausel erwarten, dass du bereits für dein reguläres Gehalt länger bleibst. Überstunden werden dann also nicht vergütet. Davon wird regelmäßig ausgegangen, wenn dein Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung liegt.
Du siehst: Ob du für Überstunden etwas verlangen kannst, hängt stark vom Einzelfall ab.
War der Arbeitgeber mit den Überstunden einverstanden?
In jedem Fall solltest du darauf achten, dass dein Arbeitgeber die Überstunden genehmigt hat oder zumindest von ihnen weiß und sie gebilligt hat. Schuftest du aus eigener Initiative und ohne Rücksprache länger, bleiben deine Überstunden ggf. unbezahlt. Etwas besser stehen deine Chancen aber, wenn die Aufträge deines Arbeitgebers ganz offensichtlich nicht in der regulären Zeit zu schaffen sind und der Arbeitgeber quasi bereits mit deiner Beauftragung Überstunden anordnet oder billigt.
Achtung Beweislast!
Vorsicht! Ob die beiden genannten Anforderungen erfüllt sind, musst du beweisen. Gerade der letztgenannte Punkt führt vor Gericht oft zu Streit. Ich empfehle dir deshalb, Überstunden genau zu dokumentieren. So sparst du dir Stress im Aufhebungsvertrag.
Überstunden bei Gleitzeit und Vertrauensarbeitszeit
Übrigens gelten die o.g. Voraussetzungen auch für flexible Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit und Vertrauensarbeitszeit. In beiden Fällen bleibt es dabei, dass du nur eine bestimmte Anzahl an Arbeitsstunden ableisten musst. Alles, was darüber hinaus geht, sind Überstunden. Bei der Gleitzeit darfst du lediglich Beginn und Ende deiner täglichen Arbeitszeit variieren, bei der Vertrauensarbeitszeit entfällt bloß die Kontrolle der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber.
Vorsicht Aufhebungsvertrag: Nicht vorschnell auf Abgeltung der Überstunden verzichten!
Gehen wir also davon aus, dass du dein Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag beenden willst und einige regulär gesammelte Überstunden übrig hast. Wichtig ist jetzt vor allem: Du musst gut aufpassen, dass deine Überstunden nicht in einer mehr oder weniger „versteckten“ Vereinbarung als abgegolten deklariert werden oder du versehentlich auf Sie verzichtest.
Diese Klauseln sehen z.B. so aus: „Die Parteien stimmen überein, dass neben den hier geregelten Ansprüchen weitere Ansprüche aus und in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht mehr gegeneinander bestehen.“
Ein solcher vollständiger Verzicht ist grundsätzlich möglich, denn der Abschluss des Aufhebungsvertrags ist Verhandlungssache. Wenn du einmal unterschrieben hast, kannst Du nur noch versuchen, den gesamten Aufhebungsvertrag anzufechten oder anderweitig rückgängig zu machen. Das geht etwa, wenn der Arbeitgeber Dich im Aufhebungsvertrag getäuscht hat. Du musst dann allerdings mit einer schwierigen Beweisführung und einem aufwendigen Prozess rechnen.
Beliebt ist auch die Regelung, den Arbeitnehmer mit einer höheren Abfindung als Gegenleistung für den Verzicht abzuspeisen. Wenn Du dem zustimmst, entstehen allerdings schnell Schwierigkeiten mit der Sozialversicherungspflicht. Hintergrund ist, dass auf die Abfindung eigentlich keine Sozialbeiträge zu zahlen sind, auf Lohnnachzahlungen hingegen schon. Du musst den Kassen dann darlegen, welcher Teil deiner Abfindung nachgezahlter Lohn ist und welcher nicht. Dieser Aufwand lässt sich vermeiden.
Überstunden am Ende des Arbeitsverhältnisses: Welche Möglichkeiten gibt es im Aufhebungsvertrag?
Überstunden werden vergütet, indem du sie abfeierst oder in Geld ausgezahlt erhältst. Welche Option auf dich zutrifft, orientiert sich regelmäßig an der Überstundenregelung in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag. Ein großer Vorteil des Aufhebungsvertrags: Du kannst hier frei verhandeln, was mit deinen restlichen Überstunden passiert – und zwar unabhängig davon, was in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag steht.
Überstunden auszahlen lassen
Einigt ihr euch auf die Auszahlungim Aufhebungsvertrag, ist die Lage recht klar. Die verbleibenden Überstunden werden dir einfach in Geld ausbezahlt. Die Höhe orientiert sich an deiner üblichen Vergütung. In einigen Arbeits- oder Tarifverträgen sind zudem Zuschläge für Überstunden vorgesehen.
Gerade moderne Arbeitsverträge sehen keinen festen Stundenlohn vor. Dann musst Du diesen zunächst aus deinem Bruttomonatslohn errechnen. Dafür gilt folgende Formel, wenn es keine Überstundenzuschläge gibt:
Bruttolohn (pro Monat) x 3 : 13 : Anzahl Wochenarbeitsstunden = Stundenlohn (brutto).
Überstunden abfeiern
Unter dem Abfeiern von Überstunden versteht man schlicht den Ausgleich der Überstunden durch Freizeit. Das heißt, dass du während deiner verbleibenden Anstellung einige Tage frei bekommst und trotzdem weiterbezahlt wirst.
Eventuell kannst du aber noch mehr rausholen: In vielen Fällen stellt dich der Arbeitgeber ohnehin frei bzw. ihr einigt euch darauf. Daran besteht zum Beispiel ein Interesse, wenn du kurz vor einem Wechsel zur Konkurrenz stehst und nicht weiter in Berührung mit Interna kommen sollst. Je nach Gestaltung der Freistellung wird diese nicht mit deinen Überstunden verrechnet. Das bedeutet für dich: Du hast frei und kannst nach Ende des Arbeitsverhältnisses trotzdem noch Geld für offene Überstunden verlangen.
Ob die Freistellung deine Überstunden „auffrisst“, hängt im Wesentlichen vom Inhalt des Aufhebungsvertrags ab. Du musst dem zustimmen, andernfalls bleiben dir deine Überstunden trotz Freistellung erhalten. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag bereits eine entsprechende Verrechnung vorsieht.
Es kann auch sein, dass die Freistellung auf deine Überstunden angerechnet wird und dir trotzdem noch Geld zusteht. Das ist der Fall, wenn du schlicht zu viele Überstunden angesammelt hast.
Beispiel: Du wirst am Ende des Arbeitsverhältnisses nur für ein paar Tage freigestellt, weil du direkt im Anschluss einen neuen Job anfängst. Du hast aber 40 Überstunden angehäuft, was deine gewöhnlichen Wochenarbeitszeit entspricht. Dir steht für die „übergebliebenen“ Überstunden im Aufhebungsvertrag eine Entlohnung in Geld zu.
Fazit
- Überstunden müssen nicht immer vergütet werden. Es kommt auf die Tätigkeit, die Vergütung und die Verträge an. Oft ist der Arbeitgeber aber zur Vergütung im Aufhebungsvertrag gezwungen.
- Werden Überstunden im Aufhebungsvertrag entlohnt, sind Abfeiern und Auszahlung der Überstunden die üblichen Optionen. Du kannst mit dem Arbeitgeber im Aufhebungsvertrag aushandeln, welches Mittel ihr wählt.
- Achte im Aufhebungsvertrag darauf, dass du nicht auf deine Überstunden verzichtest. Die meisten Vorlagen im Aufhebungsvertrag sehen entsprechende Erledigungsklauseln vor.