In unserer arbeitsrechtlichen Praxis bei Lachmund Law in Berlin beraten wir regelmäßig Arbeitnehmer zum Thema Kündigungsschutz. Dabei stellen wir fest, dass viele Beschäftigte nicht wissen, ob sie unter einen besonderen Kündigungsschutz fallen. Dieser Blogbeitrag klärt auf, welche Arbeitnehmergruppen besonders geschützt sind und welche Rechte ihnen zustehen. Folgende Fragen werden wir im Detail beantworten:
- Was bedeutet “besonderer Kündigungsschutz” und wie unterscheidet er sich vom allgemeinen Kündigungsschutz?
- Welche Personengruppen genießen besonderen Kündigungsschutz?
- Wie lange gilt der besondere Kündigungsschutz?
- Was muss der Arbeitgeber bei der Kündigung besonders geschützter Mitarbeiter beachten?
- Welche Handlungsmöglichkeiten haben geschützte Arbeitnehmer im Kündigungsfall?
- Fazit
1. Was bedeutet "besonderer Kündigungsschutz" und wie unterscheidet er sich vom allgemeinen Kündigungsschutz?
Der besondere Kündigungsschutz geht über den allgemeinen Kündigungsschutz deutlich hinaus. Während der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz eine soziale Rechtfertigung der Kündigung verlangt, macht der besondere Kündigungsschutz eine Kündigung in den meisten Fällen nur mit behördlicher Zustimmung möglich oder schließt sie gänzlich aus.
Beispiel: Ein Arbeitgeber kündigte einer Mitarbeiterin betriebsbedingt. Die Kündigung wäre nach dem allgemeinen Kündigungsschutz möglicherweise rechtmäßig gewesen, war aber aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft der Mitarbeiterin unwirksam.
2. Welche Personengruppen genießen besonderen Kündigungsschutz?
Folgende Gruppen fallen unter den besonderen Kündigungsschutz:
Schwangere und junge Mütter:
- Während der Schwangerschaft
- Bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung
- Während der Elternzeit
Menschen mit Schwerbehinderung:
- Ab einem Grad der Behinderung von 50
- Bei Gleichstellung durch die Arbeitsagentur
- Auch während der Probezeit
Betriebsverfassungsorgane:
- Betriebsratsmitglieder
- Jugend- und Auszubildendenvertreter
- Wahlvorstände und Wahlbewerber
Weitere geschützte Gruppen:
- Datenschutzbeauftragte
- Auszubildende nach der Probezeit
- Arbeitnehmer im Pflegezeit
- Arbeitnehmer im Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst
3. Wie lange gilt der besondere Kündigungsschutz?
Die Dauer des besonderen Kündigungsschutzes variiert je nach Schutzgrund:
Befristete Schutzzeiten:
- Schwangerschaft und Mutterschutz: bis 4 Monate nach der Entbindung
- Elternzeit: während der gesamten Elternzeit
- Pflegezeit: während der Ankündigungszeit und Pflegezeit
Dauerhafter Schutz:
- Schwerbehinderte: solange die Schwerbehinderung besteht
- Betriebsratsmitglieder: während der Amtszeit und ein Jahr danach
- Datenschutzbeauftragte: während der Bestellung und ein Jahr danach
4. Was muss der Arbeitgeber bei der Kündigung besonders geschützter Mitarbeiter beachten?
Der Arbeitgeber muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen:
Behördliche Zustimmung:
- Bei Schwangeren: Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde
- Bei Schwerbehinderten: Zustimmung des Integrationsamtes
- Nachweis eines außergewöhnlichen Grundes
Formelle Anforderungen:
- Schriftliche Kündigung
- Einhaltung spezieller Fristen
- Dokumentation der Gründe
5. Welche Handlungsmöglichkeiten haben geschützte Arbeitnehmer im Kündigungsfall?
Betroffene Arbeitnehmer sollten folgende Schritte beachten:
Sofortmaßnahmen:
- Umgehende Information des Arbeitgebers über den Schutzstatus
- Bei Schwangerschaft: Mitteilung innerhalb von zwei Wochen nach Kündigungszugang
- Einholung rechtlicher Beratung
Rechtliche Schritte:
- Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen
- Geltendmachung des besonderen Status
- Eventuell einstweiliger Rechtsschutz
7. Fazit
Der besondere Kündigungsschutz ist ein wichtiges Instrument des deutschen Arbeitsrechts, um bestimmte Arbeitnehmergruppen vor ungerechtfertigten Kündigungen zu schützen. Die Regelungen sind komplex und die Folgen einer Missachtung für Arbeitgeber weitreichend. Für geschützte Arbeitnehmer ist es wichtig, ihre Rechte zu kennen und im Kündigungsfall schnell zu handeln.
Aufgrund der Komplexität der Materie und der oft kurzen Fristen empfehlen wir, sich bei Fragen zum besonderen Kündigungsschutz frühzeitig rechtlich beraten zu lassen. Nur so können die eigenen Rechte effektiv gewahrt und durchgesetzt werden.