In unserer arbeitsrechtlichen Praxis bei Lachmund Law in Berlin beraten wir regelmäßig schwangere Arbeitnehmerinnen, die mit einer Kündigung konfrontiert werden. Die rechtliche Situation ist eindeutig, dennoch gibt es viele Fragen und Unsicherheiten. Dieser Blogbeitrag klärt die wichtigsten Aspekte zum Kündigungsschutz während der Schwangerschaft. Folgende Fragen werden wir im Detail beantworten:
- Welchen Kündigungsschutz haben Schwangere nach deutschem Recht?
- Wann und wie muss die Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitgeteilt werden?
- Gibt es Ausnahmen vom Kündigungsverbot?
- Was tun, wenn trotz Schwangerschaft eine Kündigung ausgesprochen wurde?
- Welche weiteren Schutzrechte bestehen während der Schwangerschaft?
- Fazit
1. Welchen Kündigungsschutz haben Schwangere nach deutschem Recht?
Das Mutterschutzgesetz regelt einen umfassenden Kündigungsschutz:
- Absolutes Kündigungsverbot während der Schwangerschaft
- Kündigungsschutz bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung
- Schutz gilt unabhängig von der Beschäftigungsdauer
- Auch in der Probezeit voller Kündigungsschutz
- Schutz besteht auch bei Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung
Beispiel: Eine unserer Mandantinnen erhielt in der Probezeit ihre Kündigung. Sie war zu diesem Zeitpunkt in der 8. Woche schwanger, wusste dies aber noch nicht. Nach Feststellung der Schwangerschaft informierte sie den Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung. Die Kündigung war damit unwirksam.
2. Wann und wie muss die Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitgeteilt werden?
Die Mitteilungspflicht ist wie folgt geregelt:
- Keine generelle Pflicht zur sofortigen Mitteilung der Schwangerschaft
- Bei bereits ausgesprochener Kündigung: Information innerhalb von zwei Wochen
- Die Zwei-Wochen-Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung
- Bei unverschuldeter Fristüberschreitung: Mitteilung unverzüglich nach Kenntnis
Wichtig für die Form der Mitteilung:
- Schriftliche Mitteilung empfohlen (E-Mail, Brief)
- Ärztliche Bescheinigung beifügen
- Empfangsbestätigung aufbewahren
3. Gibt es Ausnahmen vom Kündigungsverbot?
In sehr seltenen Fällen kann eine Kündigung zulässig sein:
- Nur mit Zustimmung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde
- Bei Betriebsstilllegung
- Bei schweren Pflichtverletzungen der Arbeitnehmerin
- Bei existenzbedrohender wirtschaftlicher Situation des Arbeitgebers
Beispiel: Ein Arbeitgeber beantragte die Zustimmung zur Kündigung einer schwangeren Mitarbeiterin wegen Diebstahls. Die Behörde stimmte zu, da ein schwerer Vertrauensbruch vorlag.
4. Was tun, wenn trotz Schwangerschaft eine Kündigung ausgesprochen wurde?
Folgende Schritte sind wichtig:
- Sofortige schriftliche Information über die Schwangerschaft
- Ärztliche Bescheinigung vorlegen
- Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen einreichen
- Weiterbeschäftigung während des Verfahrens verlangen
Zusätzliche Maßnahmen:
- Rechtliche Beratung einholen
- Alle Kommunikation schriftlich dokumentieren
- Ärztliche Bescheinigungen sicher aufbewahren
5. Welche weiteren Schutzrechte bestehen während der Schwangerschaft?
Neben dem Kündigungsschutz gibt es weitere wichtige Rechte:
- Mutterschutzfrist sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt
- Beschäftigungsverbote bei gefährdenden Tätigkeiten
- Anspruch auf Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes
- Verbot von Mehrarbeit und Nachtarbeit
- Anspruch auf Pausen und Ruhezeiten
- Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen
6. Fazit
Der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft ist im deutschen Arbeitsrecht besonders stark ausgeprägt. Eine Kündigung ist nur in absoluten Ausnahmefällen und mit behördlicher Zustimmung möglich. Wichtig ist, dass Schwangere ihre Rechte kennen und im Fall einer Kündigung schnell und richtig reagieren.
Aufgrund der Komplexität der rechtlichen Situation und der oft kurzen Fristen empfehlen wir, sich bei einer Kündigung während der Schwangerschaft umgehend rechtlich beraten zu lassen. Nur so können die umfangreichen Schutzrechte effektiv durchgesetzt werden.