Freistellung: 10 Fakten, die Dich vielleicht überraschen werden

  1. Du hast keinen Anspruch auf eine Freistellung, aber Dein Arbeitgeber kann eine Freistellung entweder selbst anordnen oder einvernehmlich mit Dir vereinbaren.
  2. Im Normalfall musst Du bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterarbeiten. Dafür erhältst Du auch bis zu diesem Datum wie gewohnt Deinen Lohn.
  3. Eine Freistellung wird von Arbeitgeberseite gern gewählt, wenn Du zur Konkurrenz wechselst. In diesem Fall sollen Betriebsgeheimnisse geschützt werden.
  4. Bei betriebsbedingten Kündigungen kann es sein, dass Dein Arbeitsplatz wegfällt oder anderweitig vergeben wird und Du deshalb nicht mehr zur Arbeit erscheinen musst.
  5. Ein Freistellungswunsch kann auch von Dir ausgehen, zum Beispiel wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist und Du deshalb nicht mehr dort weiterarbeiten möchtest.
  6. Du darfst während der Freistellung nicht für die Konkurrenz arbeiten. Darüber hinaus kannst Du aber grundsätzlich woanders tätig werden, wenn im Arbeitsvertrag nichts dagegen spricht.
  7. Arbeitest Du während der Freistellung doch für die Konkurrenz, riskierst Du eine fristlose Kündigung. Das bedeutet, dass Du ab sofort keinen Lohn mehr erhältst.
  8. Um das Risiko einer Kündigungsschutzklage auszuschließen, schließen Arbeitgeber oft einen Aufhebungsvertrag mit bezahlter Freistellung ab.
  9. Bedenke, dass Du bei einem Aufhebungsvertrag im Zweifel mit einer Sperrfrist im Hinblick auf das Arbeitslosengeld rechnen musst. Diese wird von der Agentur für Arbeit verhängt und beträgt 12 Wochen.
  10. Du kannst Dich im Rahmen von Kündigung und Aufhebungsvertrag auch anwaltlich beraten oder vertreten lassen, um die besten Bedingungen professionell für Dich aushandeln zu lassen (z.B. sofortige Freistellung, sehr gutes Arbeitszeugnis, höhere Abfindung).

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