Ab wann ist eine Kündigung wirksam? – Alle wichtigen Fristen im Überblick

Wir werden häufig mit der Frage konfrontiert, ab welchem Zeitpunkt eine Kündigung tatsächlich wirksam wird. Diese Frage ist von entscheidender Bedeutung, da sich daraus wichtige Fristen und Handlungsmöglichkeiten ergeben. In diesem Beitrag erklären wir dir ausführlich, worauf es bei der Wirksamkeit einer Kündigung ankommt und welche Fristen du unbedingt beachten musst.

  1. Der entscheidende Moment: Der Zugang der Kündigung
  2. Die verschiedenen Zustellungswege und ihre Besonderheiten
  3. Berechnung der Kündigungsfrist
  4. Besondere Konstellationen und ihre Auswirkungen
  5. Deine Handlungsmöglichkeiten nach Erhalt der Kündigung
  6. Fazit

1. Der entscheidende Moment: Der Zugang der Kündigung

Der Zeitpunkt des Zugangs einer Kündigung ist von zentraler Bedeutung für alle weiteren Fristen und rechtlichen Schritte. Eine Kündigung wird nicht etwa mit dem Datum auf dem Kündigungsschreiben wirksam, sondern erst in dem Moment, in dem sie dir als Arbeitnehmer zugeht. Dies bedeutet, dass du als Empfänger die Möglichkeit haben musst, vom Inhalt des Kündigungsschreibens Kenntnis zu nehmen.

Der Zugang erfolgt, wenn das Kündigungsschreiben in deinen Machtbereich gelangt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn du das Schreiben persönlich entgegennimmst oder es in deinen Briefkasten eingeworfen wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob du das Schreiben tatsächlich gelesen hast – entscheidend ist die Möglichkeit der Kenntnisnahme.

Fallbeispiel: Die Bürokauffrau Maria S. erhält am Freitagnachmittag um 17 Uhr ein Kündigungsschreiben per Einwurf in ihren privaten Briefkasten. Da unter gewöhnlichen Umständen davon ausgegangen wird, dass ein Arbeitnehmer seinen Briefkasten einmal täglich leert, gilt die Kündigung erst am Samstag als zugegangen, auch wenn Maria den Brief erst am Sonntagabend nach einem Wochenendausflug liest.

2. Die verschiedenen Zustellungswege und ihre Besonderheiten

Die Art und Weise, wie eine Kündigung zugestellt wird, hat erheblichen Einfluss auf den Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit. Wir erleben in unserer Praxis verschiedene Zustellungswege, die jeweils ihre eigenen rechtlichen Besonderheiten aufweisen:

Persönliche Übergabe:
Die rechtlich sicherste Variante ist die persönliche Übergabe des Kündigungsschreibens. Hier ist der Zugangszeitpunkt eindeutig bestimmbar. Allerdings solltest du die Entgegennahme des Schreibens nicht verweigern, da dies rechtlich als Zugang gewertet werden könnte. Du kannst das Schreiben mit dem Vermerk “Erhalten am [Datum]” versehen, ohne damit die Kündigung zu akzeptieren.

Einwurf in den Briefkasten:
Bei einem einfachen Einwurf in den Briefkasten gilt die Kündigung als zugegangen, wenn nach der Verkehrsanschauung mit der nächsten Leerung zu rechnen ist. An Werktagen wird dabei von einer Leerung am selben Tag ausgegangen, wenn der Einwurf bis zur üblichen Postzeit erfolgt. Nach dieser Zeit oder an Wochenenden gilt die Kündigung erst am nächsten Werktag als zugegangen.

Einschreiben:
Beim Einschreiben mit Rückschein ist der Zugang erst erfolgt, wenn du das Schreiben tatsächlich erhältst. Ein Einwurf der Benachrichtigungskarte reicht dafür nicht aus. Bist du nicht anzutreffen, beginnt die siebentägige Aufbewahrungsfrist bei der Post. Holst du das Schreiben nicht ab, gilt es dennoch als zugegangen, wenn mit der Abholung zu rechnen war.

3. Berechnung der Kündigungsfrist

Sobald die Kündigung zugegangen ist, beginnt die Kündigungsfrist zu laufen. Die Berechnung dieser Frist ist oft komplexer als gedacht:

Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist verlängert sich mit zunehmender Betriebszugehörigkeit. Nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt sie einen Monat, nach 5 Jahren zwei Monate, nach 8 Jahren drei Monate, nach 10 Jahren vier Monate, nach 12 Jahren fünf Monate, nach 15 Jahren sechs Monate und nach 20 Jahren sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Fallbeispiel: Ein Arbeitnehmer mit 6-jähriger Betriebszugehörigkeit erhält am 2. März eine Kündigung. Die Kündigungsfrist beträgt in seinem Fall zwei Monate zum Monatsende. Das Arbeitsverhältnis endet damit am 31. Mai, nicht etwa am 2. Mai.

4. Besondere Konstellationen und ihre Auswirkungen

Es gibt verschiedene Situationen, die Einfluss auf die Wirksamkeit einer Kündigung haben können:

Krankheit und Urlaub:
Bist du im Urlaub oder krank, gilt die Kündigung trotzdem als zugegangen, wenn sie in deinen Briefkasten eingeworfen wird. Es ist daher ratsam, auch während längerer Abwesenheiten für eine regelmäßige Briefkastenleerung zu sorgen.

Besonderer Kündigungsschutz:
Bei bestehendem Sonderkündigungsschutz, etwa während der Schwangerschaft oder bei Schwerbehinderung, wird eine Kündigung nicht allein durch den Zugang wirksam. Hier bedarf es zusätzlich der Zustimmung der zuständigen Behörde.

Betriebsratsanhörung:
In Betrieben mit Betriebsrat muss dieser vor jeder Kündigung angehört werden. Eine ohne Anhörung ausgesprochene Kündigung ist unwirksam, auch wenn sie dir ordnungsgemäß zugegangen ist.

5. Deine Handlungsmöglichkeiten nach Erhalt der Kündigung

5. Deine Handlungs-
möglichkeiten nach Erhalt der Kündigung

Nach Zugang der Kündigung beginnt für dich eine wichtige Frist: Du hast genau drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist beginnt mit dem Tag nach dem Zugang der Kündigung und ist eine absolute Ausschlussfrist.

Wir empfehlen dir folgende Schritte nach Erhalt einer Kündigung:

Dokumentiere den genauen Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Mache dir Notizen oder Fotos vom Briefumschlag mit Datum und Uhrzeit.

Prüfe umgehend die Einhaltung der Schriftform. Eine E-Mail oder WhatsApp-Nachricht reicht für eine Kündigung nicht aus.

Melde dich innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend. Dies ist wichtig, um keine Nachteile beim Arbeitslosengeld zu riskieren.

Suche zeitnah rechtliche Beratung. Je früher du aktiv wirst, desto besser sind deine Chancen, deine Rechte erfolgreich durchzusetzen.

6. Fazit

Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wobei der Zeitpunkt des Zugangs von besonderer Bedeutung ist. Wir von der Kanzlei Lachmund Law in Berlin raten dir, bei Erhalt einer Kündigung sofort zu handeln und die verschiedenen Fristen im Blick zu behalten. Eine professionelle rechtliche Beratung kann dir dabei helfen, keine wichtigen Termine zu versäumen und deine Rechte optimal wahrzunehmen.

💡Dieser Beitrag hat Dir weitergeholfen?

➡️ Gerne berate ich Dich auch zu Deinem konkreten Anliegen.

Weitere
Blogbeiträge