Wissenswertes zu Mehrkosten, Arbeitszeit und Ansprüchen im Home Office

Als Anwältin im Arbeitsrecht werden mir seit der Pandemie immer häufiger Rechtsfragen zu mobiler Arbeit gestellt.

In diesem Beitrag gehe ich auf die am häufigsten gestellten 3 Fragen zum Thema Homeoffice ein:

1️⃣ Haben Beschäftigte ein Recht darauf, von Zuhause aus arbeiten zu dürfen, wenn dies prinzipiell möglich ist?

👉🏼 Grundsätzlich entscheidet das Unternehmen in seinen Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen, ob es mobile Arbeit ermöglicht. Ist dazu nichts vereinbart oder geregelt worden, müssen sich Beschäftigte an die jeweiligen Weisungen ihres Arbeitgebers halten.

Das bedeutet: Beschäftigte haben keinen darüber hinausgehenden Anspruch auf Home-Office – auch wenn ihnen während der Pandemie ein solches Recht zugesprochen wurde.

2️⃣ Sind Unternehmen dazu verpflichtet, Mehrkosten im Home-Office zu übernehmen?

👉🏼 Kurz: Nein. Zwar stellen Unternehmen ihren Teams Sachmittel zur Verfügung, anhand derer sie ihre Arbeit verrichten können. Aber auf die Übernahme von Strom- und Internetkosten haben Beschäftigte keinen allgemein gültigen Anspruch.

Auch hier gibt es Ausnahmefälle, wie zum Beispiel im Rahmen der Home-Office-Pflicht während der Pandemie.

3️⃣ Was passiert mit Überstunden im Home-Office?

👉🏼 Im Home-Office gelten dieselben Regeln wie auch im Büro: Eine Arbeitszeit von mehr als 8-10 Stunden pro Tag ist gesetzlich untersagt. Viele Unternehmen lösen sich ohnehin zunehmend von starren Arbeitszeitmodellen und setzen auf Vertrauensarbeitszeit.

Wer deutlich über seine vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeitet (ca. 25 %), kann für die geleisteten Überstunden Ersatz verlangen (z.B. Freizeitausgleich).

Wer Überstunden geltend machen möchte, sollte dies allerdings im Voraus absprechen und schriftlich dokumentieren.

❓ Welche rechtliche Frage hast Du zum Home-Office?

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