Ich erkläre Dir, was erlaubt ist und was nicht:
➡️Die Probezeit darf eine Dauer von sechs Monaten grundsätzlich nicht überschreiten. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich.
➡️Für beide Seiten gelten erleichterte Kündigungsbedingungen: Jeder Partei darf das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen und ohne Angaben von Gründen kündigen.
➡️Eine Ausnahme besteht lediglich bei Schwangerschaft der gekündigten Person.
Oft werden Probezeitkündigungen auf den letzten Drücker ausgesprochen. Formelle Fehler können daher weitreichende Folgen haben, wenn eine Kündigung anschließend aus Zeitgründen nicht mehr nachgeholt werden kann:
❌Die Kündigung wurde nicht in der gesetzlich erforderlichen Schriftform erklärt (sondern z.B. nur mündlich oder per Email).
❌Die Kündigung ist der gekündigten Person erst nach Ablauf der Probezeit zugegangen.
❌Die Kündigung wurde mangels Kündigungsberechtigung der kündigenden Person zurückgewiesen.
❌Der Betriebsrat wurde vor der Kündigung nicht ausreichend angehört.
Was sind Deine Erfahrungen mit der Probezeit? Sinnvoll oder unnötig?