Diskriminierende Stellenanzeigen: „Junges Team mit flachen Hierarchien“

➡️ Das LAG Berlin/Brandenburg (5 Sa 1573/20) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die Stellenanzeige eines Startups ältere Bewerbende diskriminiert. Das Startup hatte in einer Stellenanzeige damit geworben, dass auf die Berwerbenden ein “junges Team mit flachen Hierarchien (wartet), dass dir einen echten Gestaltungsspielraum lässt“. Ein abgelehnter Bewerber (Jahrgang 1972) klagte dagegen, weil die Stellenanzeige seines Erachtens ältere Bewerbende benachteilige und somit eine Altersdiskriminierung im Sinne des Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darstellte.  

❗️ AGG-Klagen sind deswegen so gefürchtet, weil sie schnell zu Schadensersatzansprüchen der abgelehnten Bewerbenden führen und es Menschen gibt, die sich deswegen gezielt auf vermeintlich diskriminierende Stellenanzeigen bewerben. Das LAG hat in seinem abweisenden Urteil allerdings klargestellt, die Formulierung in der Stellenanzeige des Sartups keinen Bezug auf das Alter der potentiellen neuen Beschäftigten des Unternehmens nimmt und damit keine Altersdiskriminierung darstellt:

1️⃣ In der Stellenausschreibung seien keine altersbezogenen Besetzungskriterien oder Wünsche formuliert worden, die Erwähnung des Begriffspaars “junges Team” werde dadurch relativiert, dass diese Angabe nicht in dem Zusammenhang stehe mit “Wir suchen”.
2️⃣ Im Zusammenhang damit, dass die Beklagte an herausragender Stelle als “Startup” bezeichnet werde, sei dieses Begriffspaar im Sinne von junges, also neugegründetes Unternehmen” zu verstehen. Die Angaben über das Alter des Unternehmens sage nichts über das Alter der dort Beschäftigten aus.
3️⃣ Hinzu käme, dass unter der Rubrik “wir bieten” keine Erwartungen an die Bewerber beschrieben würden. Geforderte “erste Erfahrungen im Bereich Accountmanagement oder Vertrieb” gäben ebenso keinen Hinweis auf “junges Alter”, sondern stellten auf eine Eigenschaft ab, die eher lebensältere Bewerber aufwiesen.
4️⃣ Schließlich werde mit der Bezeichnung “(Junior) Key-Account Manager” lediglich eine unternehmensinterne Hierarchieebene gekennzeichnet.

⚡️ Interessant ist auch der Hinweis des LAG, dass die Verwendung “dir”, “deine” kein Hinweis darauf sei, dass nur junge Personen angesprochen werden, sondern heutzutage eine in vielen Unternehmen übliche Art und Weise des Ansprechens der Beschäftigten.

Ein tolles praxisnahes Urteil, welches zeigt, dass das LAG in der Lage ist, die Realität vieler junger Unternehmen aus dem Startup-Bereich entsprechend abzubilden. In dem Urteil des LAG wurde übrigens genderneutrale Sprache benutzt; ein Umstand der mich persönlich freut, den ich jedoch bisher so noch nie in einem gerichtlichen Urteil bemerkt habe.

➡️ Wie formuliert Ihr Eure Stellenanzeigen mit Blick auf mögliche AGG-Verstöße? Oder nutzt Ihr vielleicht gar keine klassischen Stellenanzeigen mehr?

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➡️ Gerne berate ich Dich auch zu Deinem konkreten Anliegen.

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