Es gibt inzwischen unzählige Möglichkeiten, Dokumente digital zu unterschreiben. Trotzdem kommt es in der Praxis häufig zu Unsicherheiten, ob/wie digitale Signaturen rechtssicher eingesetzt werden können.
❗️ Prominentestes Beispiel ist das Berliner Startup Gorillas. Gorillas hat – wohl um Kosten zu sparen – für seine befristeten Arbeitsverträge lediglich einfache elektronischen Signaturen verwendet. Die Folgen sind fatal: Wenn die Schriftform bei befristeten Arbeitsverträgen nicht eingehalten wird, ist die ganze Befristung unwirksam. Aus dem befristeten Arbeitsvertrag wird dann ein unbefristeter Arbeitsvertrag, der nur noch unter den strengen Regeln des Kündigungsschutzgesetzes beendet werden kann.
💡 Das Thema “digitale Signaturen” hat sich in meiner Beratung zu einem echten Dauerbrenner entwickelt. Zu verlockend ist die Vielfalt an Anbietern, die eine komplette Digitalisierung der HR-Prozesse versprechen.
Nicole Plich vom Business Punk hat mich daher gebeten, meine Erfahrungen und Tipps zu teilen. Herausgekommen ist ein Interview zum Thema “FAQ Arbeitsrecht: “Können Arbeitsverträge digital unterschrieben werden?”