Juristendeutsch in Arbeitsverträgen: Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht?

Diese Frage habe ich mir in der Tat schon häufig gestellt. Ich bin kein großer Fan der juristischen Vertragssprache, die ich oft ziemlich umständlich und (nicht nur für juristische Laien) schwer verständlich finde. Mit vielen gestelzten Formulierungen und juristischen Floskeln ist so ein Standard-Arbeitsvertrag dann am Ende schnell einmal 15 oder mehr Seiten lang.

Ich kann nachvollziehen, wenn sich viele Arbeitnehmer:innen überfordert fühlen, einen solchen Arbeitsvertrag ohne juristische Unterstützung zu unterschreiben. Im Nachhinein führen unklare Formulierungen in Arbeitsverträgen nicht selten zu Auseinandersetzungen, weil niemand mehr versteht, was damit ursprünglich gemeint war. Das finde ich ehrlich gesagt sehr schade und auch unnötig.

💡 Ich frage mich, ob die Kunst nicht vielmehr darin bestehen sollte, das aus juristischer Sicht Wesentliche in einfach verständliche Worte zu fassen?

Warum werden solche 15-seitigen Arbeitsvertragsmonster eigentlich weiterhin in der Praxis verwendet? Liegt es am mangelnden Verständnis vieler Jurist:innen für die Bedürfnisse ihres nicht juristisch versierten Gegenübers oder an der mangelnden Fähigkeit, sich einfach/verständlich auszudrücken? Oder greifen viele Jurist:innen (mich eingeschlossen) oft aus Bequemlichkeit bzw. aus Zeit- und/oder Kostendruck auf die gängigen Arbeitsvertragsmuster zurück?

💡 Dass es anders geht, hat beispielsweise Tony’s Chocolonely eindrucksvoll gezeigt. Das Unternehmen hat es geschafft, einen Arbeitsvertrag in einfacher Sprache auf nur einer einzigen Seite zu entwerfen. Der one pager ist auf das absolut wesentliche reduziert, zudem werden die Inhalte durch visuelle Elemente unterstrichen. Diese innovative Form eines Arbeitsvertrags hat sich offensichtlich für Tony’s Chocolonely gelohnt, da der one pager auch im Recruiting extrem gut ankam.

Was meint Ihr, sollten sich Jurist:innen mehr bemühen, die Sprache ihrer Mandantschaft zu sprechen oder bevorzugt Ihr Arbeitsverträge in klassischem Juristendeutsch?

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