Auskunftspflichten in der betrieblichen Altersversorgung

Welche Auskünfte kannst du von deinem Arbeitgeber zum Stand deiner betrieblichen Altersversorgung verlangen? Gerade bei der Planung deines Ruhestands kommt es auf diese Informationen an. Dieser Beitrag erklärt dir, welche Auskünfte dir zustehen.

Die Informationen sind das eine, deren Auswertung das andere. Ohne fachlichen Rat wirst du die Auskünfte deines Arbeitgebers kaum einordnen können. Ich berate zur betrieblichen Altersversorgung und helfe dir gerne weiter. Oft ist schon die Einholung der Informationen alles andere als leicht. Auch dabei unterstütze ich dich.

1. Was ist die betriebliche Altersversorgung?
2. Die Auskunftspflichten des Arbeitgebers im Einzelnen

  • Besteht überhaupt eine betriebliche Altersversorgung?
  • In welcher Höhe stehen mir Anwartschaften zu?
  • Verfallen die Anwartschaften bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
  • Wie entwickeln sich die Anwartschaften nach Ende des Arbeitsverhältnisses?
  • Entwicklung der Altersversorgung beim alten Arbeitgeber
  • Wie hoch ist der Übertragungswert?
  • Wie hoch sind die Ansprüche beim neuen Arbeitgeber?

3. Was, wenn der Arbeitgeber falsche oder unvollständige Informationen liefert?
4. Wer kann behilflichen sein?
5. Fazit

1. Was ist die betriebliche Altersversorgung?

Die betriebliche Altersversorgung ist eine Art Rentensystem, das der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter betreibt. Dazu gehören unter Umständen auch Invaliditätsleistungen und Ansprüche für Hinterbliebene. Grundsätzlich wird die betriebliche Altersversorgung in deinem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung „mitgeregelt“ – sie stellt allerdings ein ganz eigenes Vertragsverhältnis dar.

In aller Regel wird die betriebliche Altersversorgung gebildet, indem der Arbeitgeber neben dem Gehalt zusätzliche Leistungen für deine Altersversorgung zurücklegt. Möglich ist auch, dass ein Teil deines Gehalts in eine Anwartschaft auf Versorgungsleistungen im Alter umgewandelt wird (§1a BetrAVG).

Aus Sicht des Arbeitnehmers hat diese Art der Altersversorgung eine Reihe von Vorteilen:
Zunächst bietet sie dir ein weiteres Altersversorgungssystem und vermindert deine Abhängigkeit von der gesetzlichen Rente.
Zudem fallen auf die Versorgungsleistungen im Ruhestand geringere Steuern und Sozialabgaben an als auf dein (ohne bAV ggf. höheres) Gehalt während deiner Berufstätigkeit.

2. Die Auskunftspflichten des Arbeitgebers im Einzelnen

Einen Überblick über den Stand deiner Betriebsrente erhältst du nur, wenn der Arbeitgeber dich informiert. Darauf hast du auch einen Anspruch. Deine Auskunftsrechte sind in §4a BetrAVG geregelt und berechtigen dich, Einzelheiten der Vorsorge von deinem Arbeitgeber bzw. dem Versorgungsträger zu erfahren.

Wichtig ist, dass du ausdrücklich nachfragst. Der Arbeitgeber kommt nicht von sich aus auf dich zu. Entgegen der früheren Rechtslage musst du aber kein „berechtigtes Interesse“ an den Informationen mehr nachweisen. Ein schlichtes Nachfragen genügt also.

Achtung: Arbeitgeber stellen sich insbesondere dann quer, wenn du schon länger nicht mehr für das Unternehmen arbeitest und dieses zwischenzeitlich verkauft wurde. Dennoch: Du hast einen Anspruch auf Information. Ich helfe dir bei dessen Durchsetzung.

Die Antwort des Arbeitgebers/Versorgungsträgers muss grundsätzlich in Textform und für dich verständlich abgefasst sein. Zudem muss die Antwort in angemessener Frist erfolgen.

Diese Auskünfte kannst du verlangen:

Besteht überhaupt eine betriebliche Altersversorgung?

Zunächst kannst du ganz allgemeine Informationen zur betrieblichen Altersversorgung in deinem Betrieb verlangen:
Erstens muss der Arbeitgeber darüber informieren, ob im Betrieb überhaupt eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung existiert.
Zweitens muss er dir mitteilen, ob und nach welchen Kriterien du daran teilnehmen kannst. Gegebenenfalls gibt es z.B. Wartezeiten; nicht jeder Arbeitnehmer darf dann sofort in die betriebliche Altersversorgung einsteigen.

In welcher Höhe stehen mir Anwartschaften zu?

Du kannst außerdem verlangen, genaueres zur Höhe deiner Altersversorgung zu erfahren. – ein besonders wichtiger Anspruch für die Planung deines Ruhestands oder vor einem Sabbatical. Dir stehen insbesondere Informationen zu diesen Aspekten zu:

Stand deiner Anwartschaften, der sich aus den bereits eingezahlten Beiträgen ergibt.
Prognose, in welcher Höhe dir bei Erreichen des Rentenalters Versorgungsleistungen zustehen.

Die Auskunft muss so gründlich sein, dass dir eine Nachprüfung möglich ist. Falls zur Berechnung Daten von dir nötig sind, musst du diese zur Verfügung stellen.

Verfallen die Anwartschaften bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Nach einer gewissen Zeit im Unternehmen können deine Anwartschaften nicht mehr verfallen, selbst wenn du deinen Arbeitgeber verlässt. Dir stehen im Rentenalter dann Ansprüche aus der Betriebsrente zu, auch wenn du vor vielen Jahren aus dem Unternehmen ausgeschieden bist. Ob deine Anwartschaften bereits unverfallbar sind, kannst du erfragen.

Dieser Auskunftsanspruch ist sehr wichtig, wenn etwa ein möglicher Jobwechsel im Raum steht. Für die Unverfallbarkeit gelten je nach Gestaltung der Altersversorgung unterschiedliche Fristen (§ 1b BetrAVG). Ggf. sieht auch der Arbeits- oder Tarifvertrag abweichende Fristen vor. Dies muss der Arbeitgeber bei seiner Auskunft berücksichtigen.
Wichtig: Ansprüche aus Entgeltumwandlung sind immer sofort unverfallbar. Schließlich hast du sie selbst aus deinem eigenen Gehalt eingezahlt.

Wie entwickeln sich die Anwartschaften nach Ende des Arbeitsverhältnisses?

Nach deinem Ausscheiden zahlt zwar niemand mehr weiter in deine Betriebsrente ein; dennoch entwickeln sich deine Anwartschaften grundsätzlich weiter. Viele Betriebsrenten werden nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses z.B. mit 1% oder höher verzinst.

Dementsprechend solltest du wissen, wie genau deine Betriebsrente sich weiterentwickelt. Der Arbeitgeber darf zur Auskunft davon ausgehen, dass du zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigst.

Entwicklung der Altersversorgung beim alten Arbeitgeber

Prognosen sind schön und gut. Ob sie tatsächlich zutreffen, ist eine andere Frage. Du kannst deshalb auch noch lange nach deinem Ausscheiden erfragen, welchen Stand deine Betriebsrente aktuell hat und wie sie sich wohl weiterentwickeln wird.

Auch Hinterbliebene können diesen Anspruch im Versorgungsfall geltend machen.

Wie hoch ist der Übertragungswert?

Wechselst du den Job, kannst du deine Betriebsrente ggf. auf deinen neuen Arbeitgeber übertragen. Dies setzt das Einverständnis aller Beteiligten voraus (neuer Arbeitgeber, alter Arbeitgeber, du).

Der alte Arbeitgeber oder Versorgungsträger muss dir deshalb mitteilen, mit welchem Wert deine unverfallbaren Anwartschaften auf deinen neuen Arbeitgeber übergehen würden.

Je nach Struktur deiner Versorgung bezeichnet der Übertragungswert unterschiedliche Werte:
Bei einer Vorsorge unmittelbar über den Arbeitgeber oder eine Unterstützungskasse ist es der Barwert der Versorgungsleistungen.
Bei der Vorsorge über eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse ist es hingegen das gebildete Kapital.

Ob die Übertragung sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab. Gerne berate ich dich dazu.

Wie hoch sind die Ansprüche beim neuen Arbeitgeber?

Nach einem Jobwechsel kannst du gleich auch Informationen vom neuen Arbeitgeber verlangen. Für dich ist nämlich interessant, in welcher Höhe dir aus dem Übertragungswert der „alten“ Betriebsrente Anwartschaften bei deinem neuen Arbeitgeber entstehen, wenn du die Betriebsrente denn übertragen möchtest. Auch ist dir mitzuteilen, ob dir nach einer Übertragung eine Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zustünde.

3. Was, wenn der Arbeitgeber falsche oder unvollständige Informationen liefert?

Die Auskunftspflichten des Arbeitgebers sind sogenannte schuldrechtliche Nebenpflichten. Das heißt: Du kannst gegebenenfalls Schadensersatz verlangen, wenn der Arbeitgeber deine Fragen verspätet, falsch, oder gar nicht beantwortet.

Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber diese Pflichtverletzung vorsätzlich oder fahrlässig begangen hat, was aber grundsätzlich vermutet wird. Schwierigkeiten ergeben sich oftmals bei der Berechnung der Schadenshöhe, die sehr komplex ist.

4. Wer kann behilflich sein?

Du kannst also eine Vielzahl unterschiedlicher Informationen zu deiner betrieblichen Altersversorgung verlangen. Diese sind für dich nur von Nutzen, wenn du sie einordnen kannst. Dabei helfe ich dir.

Auf der anderen Seite sollten Arbeitgeber sorgfältig mit entsprechenden Anfragen von (ehemaligen) Mitarbeitern umgehen. Antwortest du falsch oder ungenau, drohen hohe Kosten in Form von Schadensersatzforderungen. Ich helfe dir dabei, dies zu vermeiden.

5. Fazit

Gegenüber deinem Arbeitgeber bzw. Versorgungsträger besteht eine Vielzahl von Auskunftsansprüchen, was den Status deiner betrieblichen Altersversorgung angeht.
Du kannst nach § 4a BetrAVG sowohl von deinem jetzigen als auch ehemaligen Arbeitgeber Auskunft über die Höhe deiner betrieblichen Altersversorgung verlangen.
Gegenüber deinem ehemaligen und neuem Arbeitgeber stehen dir ebenfalls Auskunftsansprüche bezüglich des Übertragungswertes der betrieblichen Altersversorgung zu, wenn du den Job wechselst.
Kommt der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nicht entsprechend nach, kannst du Schadensersatz verlangen.
Um die Informationen einordnen zu können, ist fachliche Beratung wichtig.

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