Kündigung bei Teilzeitbeschäftigung – Deine Rechte als Teilzeitkraft
👆 Das Wichtigste in Kürze Teilzeitbeschäftigte haben grundsätzlich die gleichen Kündigungsschutzrechte wie Vollzeitbeschäftigte – es gelten dieselben gesetzlichen Kündigungsfristen und das Kündigungsschutzgesetz ist gleichermaßen anwendbar. Eine Kündigung allein wegen der Teilzeitarbeit ist unzulässig und stellt eine Diskriminierung dar.